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Aufatmen im Streit um den Rahmentarifvertrages (RTV)

Fast drei Monate nach der Kündigung des alten RTV’s im Gebäudereiniger-Handwerk seitens des Bundesinnungsverbandes (BIV) und nach sechs ausgiebigen Verhandlungsrunden wurde nun am 18. Oktober 2019 eine Einigung zwischen den beiden Tarifpartnern erzielt. Der neue Vertrag tritt bereits zum 1. November 2019 in Kraft und integriert auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bezüglich der Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte.

Gegenstand der Verhandlungen waren insbesondere die Regelung von Zuschlägen, Sonderzahlungen und Urlaubsbestimmungen für Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigte.

Zwar konnte in Bezug auf das Weihnachtsgeld vorerst noch keine Einigung erzielt werden, zumindest hinsichtlich der Mehrarbeitszuschläge dürfen sich nun aber die Teilzeitbeschäftigte über eine Lösung freuen, die beide Parteien zufriedenstellen sollte.

Bislang lehnte der BIV eine komplette Gleichstellung von Vollzeit- und Teilzeitkräften hinsichtlich der Überstundenzuschläge konsequent ab. Begründet wurde dies mit der Ungerechtigkeit gegenüber den Vollzeitbeschäftigten, die entsprechend ihrer Arbeitszeitregelung erst ab der 9. Arbeitsstunde von den Zuschlägen profitierten.  Teilzeitkräfte hingegen müssten so womöglich bereits ab der dritten Stunde je nach Stundenregelung durch die Mehrarbeitszuschläge entschädigt werden, obwohl die körperliche Belastung mit der von Vollzeitkräften nicht zu vergleichen seien.

Die Bestimmungen des neuen RTV’s sehen nun auch für Teilzeitbeschäftigte einen Belastungszuschlag in Höhe von 25 Prozent des Stundenlohns ab der neunten Arbeitsstunde vor. Mit dieser Regelung soll sowohl ihnen als auch den Vollzeitmitarbeitern zukünftig gerecht werden.

Auch bezüglich der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge herrschen nun einheitliche Vertragsbestimmungen. Diese lauten:

  • 80 Prozent einheitlicher Aufschlag an Sonn- und Feiertagen
  • 200 Prozent einheitlicher Aufschlag für die Arbeit am 1. Mai, am Neujahrstag sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
  • ein einheitlicher Nachtzuschlag von 30 Prozent
  • der Erschwerniszuschlag für Industriereinigung bleibt bei 0,75 Euro bestehen, wird aber auch auf den Bereich der Maschinen- und Kesselreinigung ausgeweitet
  • ab 2021 sollen alle Beschäftigten 30 Urlaubstage erhalten
  • Ausgebildete Gebäudereiniger-Gesellen, die nach in Kraft treten des neuen RTV’s angestellt werden, sind unabhängig von ihrer Tätigkeit mit der Lohnstufe 6 zu vergüten

Die Forderung der IG Bau betreffend des Weihnachtsgeldes wurde bislang zwar nicht berücksichtigt, die Verhandlungen darüber sollen jedoch vertagt werden auf die kommenden Lohntarifverhandlungen für 2021.

 

RTV, Gebäudereiniger Innung, Gewerkschaft, Rahmentarifvertrag, Reinigungskraft