Brandschutz
Der Brandschutz wird klassisch in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz eingeteilt. Wenn es brennt erfolgt der abwehrende Brandschutz. Hierzu gehören alle Maßnahmen der Feuerwehr. Deswegen beschäftigen wir uns überwiegend mit dem vorbeugenden Brandschutz zudem alle Maßnahmen zählen, die im Vorfeld getroffen werden. Ziel ist es einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagetechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken. Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutz. Der bauliche Brandschutz beschäftigt sich überwiegend mit den Brandverhalten von Baustoffen, dem Feuerwiderstand von Bauteilen und der Fluchtwegplanung. Die anlagetechnischen Maßnahmen betreffen alle technischen Anlagen und Einrichtung zur Verbesserung des Brandschutzes. Darunter fallen insbesondere gebäudetechnische Anlagen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinklersysteme oder Rauchsaugsysteme. Wenn wir von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzplänen sprechen, dann gehen wir vom organisatorischen Brandschutz aus. Wir, als Brandschutzfirma, beraten Sie gerne bei Ihren Bauvorhaben.


Brandschutzkonzept
Das Brandschutzkonzept erfasst zielorientiert die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und brandschutztechnischen Maßnahmen, Widerstandsdauer der Bauteile und der anlagetechnischen Maßnahmen. Das Konzept ist ein streng gegliedertes und wichtiges Dokument und muss der Prüfung eines Prüfsachverständigen für Brandschutz standhalten oder zur eigenen Verwahrung aufbewahrt werden, wenn keine Prüfung notwendig ist. Natürlich dient das Brandschutzkonzept auch als Leitfaden für die am Bau beteiligten Gewerke. Das Inhaltsverzeichnis ist in vier Punkten aufgegliedert. 1. Allgemeine Angaben, 2. Vorbeugender Brandschutz, 3. Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz und 4. Abwehrender Brandschutz. Jeder Punkt muss genau in Abstimmung mit den Gesetzen, Rechtsverordnungen, DIN-Normen und den jeweiligen Zulassungen bzw. Prüfzeugnissen, der Bauaufsicht und des Prüfsachverständigen abgestimmt werden. Nach Erstellung des Brandschutzkonzeptes obliegt die Umsetzung dem Bauherrn, in Verbindung mit seinem Beauftragten (Planer, Fachplaner, Bauleiter, usw.). Wenn Sie ein geplantes Bauvorhaben realisieren möchten und die Vorlage haben ein Brandschutzkonzept zu erstellen, erstellen wir, als Brandschutzfirma, Ihnen gerne ein kostenloses Angebot!
Brandschutztüren
Im vorbeugenden Brandschutz gelten Brandschutztüren als eine wirksame Maßnahme. Brandschutzmaßnahmen im Türbereich übernehmen dabei eine entscheidende Rolle. Sie verzögern das Ausbreiten von Feuer auf angrenzende Gebäudeteile oder Bauabschnitte. Außerdem bilden Sie sichere Brandabschnitte. Feuerschutzabschlüsse (FSA) erfüllen je nach Anforderung einen Feuerwiderstand und müssen selbstschließend sein. Eine FSA ist ein kennzeichnungspflichtiges Bauteil, muss die Anforderungen der DIN_Norm erfüllen. Das gilt sowohl für das Material als auch für den Einbau. Die Feuerschutztür benötigt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Wir helfen Ihnen gerne dabei, für Ihr Bauvorhaben die gesetzlichen Bestimmungen, wie Feuerwiderstand und Maße festzulegen und unterstützen Sie bei der Auswahl des Types der Tür. Unsere Dienstleistung umfasst eine Ortsbegehung, die fachmännische Montage und die Abnahme der Tür. Haben Sie Interesse? Dann Kontaktieren Sie uns als Ihre Brandschutzfirma.


Brandabschottung, Brandschutzverkleidungen & Brandschutzeinhausung
Partner und Lieferanten
Hier finden Sie eine Auswahl unserer Partner und Lieferanten:





