Knapp drei Monate nach der Kündigung des alten RTV im Gebäudereinigungsgewerbe durch den Bundesinnungsverband (BIV) und nach sechs umfangreichen Verhandlungsrunden kam es am 18. Oktober 2019 zu einer Einigung zwischen den beiden Tarifpartnern. Der neue Vertrag tritt am 1. November 2019 in Kraft und integriert auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte. Gegenstand der Verhandlungen war insbesondere die Regelung von Prämien, Sonderzahlungen und Urlaubsregelungen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Obwohl es beim Weihnachtsgeld noch keine Einigung gibt, können sich Teilzeitbeschäftigte nun auf eine Lösung freuen, die zumindest im Hinblick auf die Überstundenzuschläge beide Seiten zufrieden stellen dürfte. Die BIV lehnt eine vollständige Gleichstellung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich der Überstundenvergütung bislang konsequent ab. Grund hierfür war die Ungerechtigkeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten, die nach ihrer Arbeitszeitregelung erst ab der 9. Arbeitsstunde von den Zulagen profitierten. Teilzeitbeschäftigte hingegen müssen je nach Stundenregelung möglicherweise ab der dritten Stunde mit Überstundenzuschlägen abgegolten werden, auch wenn die körperliche Belastung nicht mit der von Vollzeitbeschäftigten vergleichbar ist. Die Regelungen des neuen RTV sehen nun auch für Teilzeitbeschäftigte ab der neunten Arbeitsstunde einen Zuschlag von 25 Prozent des Stundenlohns vor. Diese Regelung soll künftig sowohl ihnen als auch den Vollzeitbeschäftigten gerecht werden.

Es gibt mittlerweile einheitliche vertragliche Regelungen zu Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese sind:

  • – 80 Prozent Einheitszuschlag an Sonn- und Feiertagen
  • – 200 Prozent Einheitszuschlag für Arbeiten am 1. Mai, Neujahr und zweiten Weihnachtsfeiertag
  • – Ein einheitlicher Nachtzuschlag von 30 Prozent
  • – Der Zusatzbeitrag für die Industriereinigung beträgt weiterhin 0,75 Euro, wird aber auch auf die Maschinen- und Kesselreinigung ausgeweitet
  • – Ab 2021 sollen alle Mitarbeiter 30 Tage Urlaub erhalten
  • – Gelernte Gebäudereinigungsgesellen, die nach Inkrafttreten der neuen RTV beschäftigt werden, müssen unabhängig von ihrer Tätigkeit die Lohnstufe 6 erhalten


Die Forderung der IG Bau nach Weihnachtsgeld wurde bisher nicht berücksichtigt, die Verhandlungen hierzu sollen jedoch auf die bevorstehenden Tarifverhandlungen für 2021 verschoben werden.

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